Zuletzt im Jahr 2021 hat der Gesetzgeber die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) angepasst. Seither werden Kanzleien mit gestiegenen Personal- und Sachkosten konfrontiert. Um u. a. den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden, ist am 10.04.2025 das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025 verkündet worden, das am 01.06.2025 in Kraft tritt.
Das Seminar beschäftigt sich mit den durch das KostBRÄG 2025 vorgenommenen Änderungen des anwaltlichen Vergütungsrechts sowie relevanten Änderungen im Gerichtskostenrecht. Alle Neuerungen werden durch ausführliche Berechnungsbeispiele erläutert.
Themenauswahl:
Die Neuerungen werden anhand ausführlicher Berechnungsbeispiele erläutert.
Hinweis: Änderungen des GNotKG werden nicht behandelt.