Top aktuell mit den inhaltlich sowie optischen Änderungen der 2. Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
Die neue Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung ist seit dem 22.12.2022 in Kraft; die neuen Formulare ab dem 01.09.2024 verbindlich zu nutzen. Aber das "Abenteuer Formularverordnung" geht in die nächste Runde. Der Gesetzgeber hat mit der 2. Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung noch einmal inhaltliche und optische Änderungen im Formularwesen vorgenommen. Diese Verordnung tritt am 01.09.2024 in Kraft – Übergangsfrist zur verbindlichen Nutzung 01.10.2025!
In der täglichen ZV-Praxis stellt man sich bei den formularmäßigen Aufträgen – insbesondere an den GVZ oder bei der Forderungspfändung – des Öfteren die Frage „welches „Kreuzchen“ oder weitere Anordnung zur Pfändungsmaßnahme ist denn nun sinnvoll?“ Themenauswahl:
Das Gerichtsvollzieherformular:
Der Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Anlage 3 zu § 1 Abs. 3 ZVFV)
u.v.m.
Schwachstellen erkennen und bewältigen!