Die E-Rechnung in der Anwaltskanzlei – der 01.01.2027 rückt immer näher (12.01.2027)
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen – und damit auch Anwaltskanzleien – E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gelten Übergangsfristen, die nun auslaufen: Kanzleien mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro dürfen ab dem 1. Januar 2027 gegenüber unternehmerischen Mandanten grundsätzlich nur noch E-Rechnungen ausstellen. Ab dem 1. Januar 2028 gilt diese Pflicht für alle Kanzleien.
Doch welche Mandate sind betroffen, was gilt für Vorschussrechnungen, und wie lässt sich die E-Rechnung mit den Anforderungen des anwaltlichen Vergütungs- und Berufsrechts vereinbaren?
Dieses Webinar gibt Ihnen einen kompakten, praxisorientierten Überblick, damit Sie Wissen, wie Sie Ihre internen Prozesse rechtzeitig und rechtssicher umstellen.
Inhalt
- Was ist eine E-Rechnung? Zulässige Formate (XRechnung, ZUGFeRD) und Abgrenzung zur PDF-Rechnung
- Empfangspflicht und Ausstellungspflicht: Welche Frist gilt für Ihre Kanzlei?
- Unternehmerische und private Mandanten: Wann ist eine E-Rechnung erforderlich?
- Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen, Kleinunternehmer und Übergangsregelungen
- Besonderheiten in der Kanzlei: Vorschussrechnungen, Vergütungsberechnung nach § 10 RVG, Verschwiegenheit beim Einsatz externer Dienstleister
- Kanzleiabläufe anpassen: Rechnungseingang, Rechnungsausgang und GoBD-konforme Archivierung
Zielgruppe: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Kanzleileitungen, Bürovorsteherinnen und Bürovorsteher, Rechtsanwaltsfachangestellte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rechnungswesen.
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Ihre Referentin: Birgit Benker
- Geprüfte Bilanzbuchhalterin
- Geprüfte Rechtsfachwirtin
- Dozentin, insbesondere im Bereich der Buchhaltung
- Tätig als Büroleiterin in einer mittelgroßen Rechtsanwaltskanzlei
- Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen im Kostenrecht sowie in der Buchhaltung einschließlich der Erstellung von Jahresabschlüssen
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