Das Verkehrsrecht stellt Mitarbeitende in Kanzleien vor spezielle Herausforderungen bei der Gebührenabrechnung. Unser praxisnahes Online-Seminar vermittelt Ihnen einen klaren Überblick über die aktuellen Änderungen im Gebührenrecht, die neuesten Rechtsprechungen und die praxisrelevanten Besonderheiten der Abrechnung in Verkehrsunfallsachen.
Überblick zu Änderungen und aktueller Rechtsprechung unter anderem mit folgenden Themen:
- Abrechnung von Angelegenheiten in Verkehrsunfallsachen
- Werte / Streitwerte korrekt erfassen
- Bemessung der Geschäftsgebühr in Unfallsachen
- Abrechnung nach Auftrags- und Erledigungswert
- Abrechnung nach den Abrechnungsgrundsätzen
- Klage und Widerklage, einschließlich mehrerer Auftraggeber
- Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung
- Abrechnung in Verwaltungsverfahren
- Anrechnungsprobleme und typische Stolperfallen
Profitieren Sie von praxisnahen Beispielen, klaren Handlungsanweisungen und der Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen direkt zu stellen.
Teilnehmerkreis
Mitarbeiter/innen von Anwaltskanzleien oder anderen Unternehmen, die sich mit der Erstellung und Prüfung von Gebühren-Abrechnungen im Verkehrsrecht befassen bzw. interessiert sind und die Besonderheiten und Ihre Abrechnungs-Chancen im jeweiligen Fachbereich erfahren möchten.
Zeit
2 Nettozeitstunden
Gut zu Wissen
Es besteht die Möglichkeit während und nach dem Seminar via Chat Fragen zu stellen. Allerdings wird empfohlen, Fragen für eine effektivere Kommunikation über das Mikrofon zu äußern.
Wenn Fragen direkt über das Mikrofon gestellt werden, profitieren sowohl die Teilnehmenden als auch die Referierenden. Dies fördert ein besseres Verständnis und ermöglicht es allen, mehr aus dem Seminar mitzunehmen.
Technischer Hinweis
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Teilnahme an einem unserer Online-Seminare, ob Ihr IT-System die technischen Mindestvorraussetzungen zur Teilnahme erfüllt.
Mehr Informationen finden Sie auch in unseren FAQs // Online-Seminare/Technische Fragen-Problemlöser
Bitte beachten Sie, dass unsere Mitarbeiter/innen-Seminare nicht nach § 15 FAO geeignet sind.