KI-Nutzung in Anwaltskanzleien: Urheberrechtliche Aspekte
Jegliche Inhalte, die per Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, die zum Training von KI genutzt oder die per KI bearbeitet werden, haben unweigerlich Berührungspunkte zum Urheberrecht. Das gilt sowohl für den rein privaten Einsatz von KI-Tools, aber auch natürlich auch für die geschäftliche bzw. anwaltliche Nutzung. Egal, ob Texte für die eigene Website oder Bilder für die nächste Werbe-Kampagne erzeugt werden sollen, ob Texte aus fremden Sprache ins Deutsche übersetzt, Urteile zusammengefasst, Vortrags-Ideen geliefert oder Verträge erstellt werden sollen - per KI ist das und noch einiges mehr schon jetzt möglich. Es stellt sich aber immer die Frage, wem wann und wieso das Urheberrecht zukommt. Das wiederum hat entscheidende Auswirkungen auf die Frage, wer welche Werke wozu nutzen darf.
Agenda der Veranstaltung:
- Einführung / Grundlagen Urheberrecht
- Wem steht das Urheberrecht an KI-Werken zu?
- Darf eine KI meine Werke nutzen (Data Mining)?
- Darf ich fremde Werke per KI bearbeiten?
Inklusive Skript.
Preis pro Teilnehmer:
89,00 EUR (zzgl. MwSt.)
Für alle Webinare erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung vom Deutschen Anwaltverlag.
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Ihr Referent: Rechtsanwalt Michael Rohrlich
Michael Rohrlich ist Rechtsanwalt, Fachautor, Dozent und Video-Trainer. Seine beruflichen Schwerpunkte liegen auf den Gebieten IT- & Onlinerecht, E-Commerce sowie Datenschutzrecht. Seit 1997 arbeitet er regelmäßig als Autor für diverse Print- bzw. Online-Publikationen (u.a. für die ZAP). Darüber hinaus ist er Autor mehrerer Bücher & E-Books (u.a. für den Deutschen AnwaltVerlag). Als Video-Trainer ist er seit 2012 für LinkedIn Learning (ehem. video2brain) tätig.
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