Bei der Zwangsvollstreckung in Forderungen -speziell in Kontoforderungen- können Gläubiger:innen bei der Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch ein einziges Kreuz alle Konten bei einem Kreditinstitut pfänden. Woher erhält der Gläubiger/die Gläubigerin die Namen dieser Kreditinstitute? Bei welchen ist eine Pfändung in Deutschland möglich?
Darüber hinaus muss auch der Drittschuldner bei der Berechnung des pfändbaren Betrages kontrolliert werden.
Dieses Kurzseminar ist für Sachbearbeiter*innen geeignet, die Forderungspfändungen beantragen und betreuen oder Schuldner*innen während der Zwangsvollstreckung begleiten. Kenntnisse im Vollstreckungsrecht und der Forderungsvollstreckung (allgemein) werden vorausgesetzt.
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Hinweis: Bitte Gesetzestext ZPO bereithalten! Die Teilnehmer*innen erhalten eine begleitende Präsentation.
Rabatte vorhanden