Mit dem Start der aktiven Nutzungsverpflichtung des ERV. Damit gilt dies selbstverständlich auchfür die Antragstellung im Mahn- und Insolvenzverfahren und auch in der Zwangsvollstreckung;da auch der Gesetzgeber nicht untätig war, sind auch „aus dieser Ecke“ interessante Änderungenzu besprechen. Daneben gibt es aktuelle Rechtsprechung und Trends zu den immer aktuellenThemen Forderungspfändung, Beauftragung des Gerichtsvollziehers undImmobiliarvollstreckung. Dies gilt auch für das Insolvenzrecht.
Zum Datenschutz und den Auskunftsansprüchen derjenigen, deren Daten verarbeitet werden, gibtes konkrete gerichtliche Aussagen, die in der täglichen Praxis umgesetzt werden müssen.
ESF Plus Förderung: Voraussetzungen
Für die Beantragung benötigen wir zwei Formulare, welche um Ihre Angaben ergänzt bis zu Beginn der Veranstaltung vorliegen müssen. Die Antragsformulare finden Sie auf unserer Homepage www.rak-fortbildungsinstitut.de/esf-foerderung/