- Reines Zeithonorar noch zulässig? - Auswirkungen der EuGH- und BGH-Entscheidungen
- Terminsvertreter nach dem RVG oder „einfacher“ Vertreter?
- Ausgleichsklausel im Mehrvergleich – Wert
- Nachfestsetzung noch nach 15 Jahren?
- Gefährlich: keine Beiordnung für PKH-Prüfungsverfahren
- Mit taktisch kluger Vergütungsvereinbarung Anrechnung verhindern?
- Rechtsschutzversicherung und Ombudsmann
- Abgrenzung Beratung – Vertretung: OLG München Vergütung 250 € oder 50.000 €?
Gerne können Sie Ihre Fragen auch im Rahmen unseres Seminars stellen
Teilnehmerkreis
Alle Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen und/oder Mitarbeiter/innen, die sich mit der Thematik Anwaltsvergütung beschäftigen und/oder verantwortlich zeigen müssen.
Zeit
1,5 Nettozeitstunden
Technischer Hinweis
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Teilnahme an einem unserer Online-Seminare, ob Ihr IT-System die technischen Mindestvorraussetzungen zur Teilnahme erfüllt.
Mehr Informationen finden Sie auch in unseren FAQs // Online-Seminare/Technische Fragen-Problemlöser
Bitte beachten Sie, dass unsere Mitarbeiter/innen-Seminare nicht nach § 15 FAO geeignet sind.