Online: +++Änderung der ZwangsvollstreckungsformularVO+++

Veranstalter:
ZORN SEMINARE
Fachgebiet:
Zwangsvollstreckung / Mahnverfahren
Dauer: 3 Std.
Onlineseminar
129,00 €
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Kursbeschreibung

Neugestaltung der Formulare zur Forderungspfändung und Mobiliarvollstreckung!

Schwachstellen erkennen und bewältigen!

Seminarbeschreibung: 
Die Neugestaltung der Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformularverordnung ist nicht nur auf die Möglichkeit einer elektronischen Sachbearbeitung ausgerichtet, sondern steht auch im engen Zusammenhang insbesondere im Hinblick auf die Erweiterung von Antragsformen bei der Gerichtsvollziehervollstreckung und Forderungspfändung.
  
Themenauswahl: 

  • Wissenswertes zum neuen amtlichen Formular für den Antrag auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses sowie Antrag auf Erlass eines Beschlusses zur Vollstreckung an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit

Gerichtsvollzieherformular 

  •  Grundsätze der Antragstellung und Übermittlungspflicht
  • Praktische Anwendung des § 754a ZPO in Bezug auf Anlagenübermittlung und Vollmacht
  • Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen im Hinblick auf § 802b ZPO
  • Optionen und Anwendungen der erweiterten Befugnisse des Gerichtsvollziehers im Rahmen des § 755 ZPO und § 802I ZPO
  • Bedeutsame Gläubigeranträge betreffend  der elektronischen Datenübermittlung an den Gerichtsvollzieher
  • Das Gerichtsvollzieherformular und effiziente Anwendung der Module

Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
(Anlage 3 zu § 1 Abs. 3 ZVFV)

  • Reduzierung der Seitenzahlen -  Grund?
  • Wegfall verschiedener Antragsformulare für Forderungspfändung sowohl bei gewöhnlicher Forderung als auch für die Unterhaltspfändung
  • Fehlervermeidung bei unterschiedlichen Antragsarten
  • Antrag auf Prozesskostenhilfe sowie weitere notwendigen Anträge zur
    Zustellung
  • „Überweisung zur Einziehung“ oder „an Zahlung statt“ – Unterschied?
  • die jeweils zur Pfändungsart mögliche weitere Anordnung erkennen und beantragen
  • mögliche Haftungsfallen des Anwaltes bei vereinfachter Vollstreckung im Rahmen des § 829a ZPO

Termin / Kursort

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