Seminarinhalt:
Die richtige Abrechnung fängt schon bei der Mandatsannahme an. Bereits hier gibt es einiges zu beachten. Versäumnisse in dieser Phase können bereits den Vergütungsanspruch gefährden.
Aber auch während des Mandats sind zahlreiche Punkte zu beachten. Dies gilt erst recht nach Beendigung des Mandats sowie für den Fall, dass das Honorar dann auch noch gerichtlich beigetrieben werden muss.
Themenauswahl:
Fehlervermeidung bei Mandatsannahme
- Klärung des Auftraggebers (insbesondere bei mehreren Auftraggebern, minderjährigen Kindern etc.)
- Hinweispflichten bei Annahme des Mandats
- Rechtsschutzversicherung
- Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
- sonstige Hinweispflichten
- Abschluss einer Vergütungsvereinbarung
- Während des Mandats:
- kostengünstigstes Vorgehen für den Mandanten
- Rechtsschutzversicherung
- Vorschuss
- rechtzeitige Abrechnung
Nach Beendigung des Mandats:
- Streitwertfestsetzung
- Abrechnung mit dem Mandanten
- Abrechnung mit der Landeskasse
- Differenzvergütung
- Antrag nach § 126 ZPO
- Abrechnung mit dem Rechtsschutzversicherer, insbesondere Quotenvorrecht
- Verjährungsfragen
- Kostenfestsetzung und Erstattung
Durchsetzung der Vergütung:
- Mahnverfahren
- Honorarklage (Sonderzuständigkeit nach § 34 ZPO)
- erforderlicher Vortrag im Honorarprozess
- Klage gegen Rechtsschutzversicherer