Seminarbeschreibung:
Die Begriffe „Titel-Klausel-Zustellung“ kennen viele – aber was bedeuten sie in der Praxis konkret? - Zwangsvollstreckung ist nicht gleichbedeutend mit „mal eben nur ein Formular ausfüllen“.
In den letzten Jahren hat sich in der Zwangsvollstreckung durch Reformen und Rechtsprechung vieles geändert. Zum 22.12.2022 ist die neue Zwangsvollstreckungsformularverordnung in Kraft getreten. In einer Übergangszeit dürfen die bisherigen und die neuen Formular parallel genutzt werden. Ab 01.12.2023 dürfen Aufträge an den Gerichtsvollzieher und Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nur noch mit den neuen Formular-Vordrucken gestellt werden.
Das Seminar ist konzipiert als Einstieg in die Zwangsvollstreckung und gibt Teilnehmern ohne oder mit nur geringen Grundkenntnissen, Auszubildenden, Berufswieder- oder Quereinsteigern einen ersten Überblick über die Grundlagen der Zwangsvollstreckung sowie die neuen Formulare für die Gerichtsvollziehervollstreckung und die Forderungspfändung.
Bitte Gesetzestext ZPO bereithalten!
Teil 1: Grundlagen: 09.03.2023 12:00 - 14:00 Uhr
- Grundlagen der Zwangsvollstreckung
- Arten der Zwangsvollstreckung
- Vollstreckungsorgane
- Zulässigkeitsvoraussetzungen der Zwangsvollstreckung
- Vollstreckungstitel
- Vorläufige Vollstreckbarkeit mit / ohne Sicherheitsleistung
- Sicherungsvollstreckung
- Vollstreckungsklausel (Einfaches u. qualifiziertes Klauselverfahren)
- Zustellung (von Urteilen u. im Parteibetrieb)
Teil 2 : GV-Vollstreckung: 10.03.2023 09:00 - 11:00 Uhr
- Das GV-Formular – einfach mal alles ankreuzen?
- (nur?) Zustellungsauftrag?
- jetzt auch: Herausgabevollstreckung
- gütliche Erledigung
- Vermögensauskunft – nur VA oder (wann) ist der Kombi-Auftrag noch sinnvoll? Erneute VA?
- Anschriftenermittlung und Drittauskünfte – sinnvoll oder nur teuer?
- Haftbefehl
- Sachpfändung
- Räumungsvollstreckung
Teil 3: Forderungspfändung: 10.03.2023 12:00 - 14:00 Uhr
- Antrag und Beschluss(-Entwurf)
- nur noch ein Formular für Unterhaltsforderung und gewöhnliche Forderung
- Daten Gläubiger und Schuldner
- Drittschuldnerangaben
- Module E-K - nur auf den ersten Blick identisch mit den bisherigen Ansprüchen A-G
- Deliktsforderung