Online-Seminar: Das EU-Geldwäschepaket – Neue Pflichten für die Notarbüros ab Juli 2027
Am 10. Juli 2027 wird die neue europäische Geldwäscheverordnung unmittelbar auch für deutsche Notarinnen und Notare verbindlich. Zusammen mit der neuen europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) und der 6. Geldwäscherichtlinie bildet sie den Kern des EU-Geldwäschepakets – der bislang umfassendsten Reform des europäischen Geldwäscherechts.
Was ändert sich für die notarielle Praxis konkret? Die Sorgfaltspflichten bei der Identifizierung von Kunden und wirtschaftlich Berechtigten werden erheblich verschärft, die Schwellenwerte und der zu erhebende Datensatz erweitert. Die Definition der politisch exponierten Person wird deutlich weiter gefasst. Hinzu kommen neue Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sowie eine europaweite Bargeldobergrenze von 10.000 Euro.
Der Vortrag ordnet die Neuregelungen für die notarielle Praxis ein, zeigt die bereits jetzt absehbaren Konsequenzen auf und macht deutlich, wo trotz unmittelbarer Geltung der Geldwäscheverordnung wichtige Detailfragen erst durch Leitlinien und technische Standards der AMLA geklärt werden.
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an Notarinnen und Notare, Notarassessorinnen und Notarassessoren, (Anwalts-)Notarinnen und (Anwalts-)Notare sowie angehende Anwaltsnotarinnen.
Die Fortbildung entspricht den Vorgaben des § 5b Abs. 1 Nr. 4 BNotO; die Anerkennung obliegt der jeweils zuständigen Notarkammer und ist im Zweifelsfall vorab mit dieser abzustimmen.
Inhalt
- Die vier Säulen des EU-Geldwäschepakets und ihre zeitliche Geltung
- Die neue Aufsichtsstruktur: Aufgaben und Befugnisse der AMLA
- Anwendungsbereich: Wer ist künftig Verpflichteter? – offene Fragen bei Sozietäten und Spezialvollmachten
- Risikomanagement: von der Risikoanalyse zur unternehmensweiten Risikobewertung
- Modell der drei Verteidigungslinien: Compliance-Manager, Geldwäschebeauftragter und externe Audits
- Sorgfaltspflichten bei der Identifizierung von Kunden und wirtschaftlich Berechtigten
- Neue Definition und mehr Daten zum wirtschaftlich Berechtigten – Schwellenwerte, Beteiligungsketten, fiktive wirtschaftliche Eigentümer
- Erweiterte Eintragungspflichten im Transparenzregister, auch für außereuropäische Gesellschaften
- Feststellung politisch exponierter Personen (PeP) nach neuer, weiter gefasster Definition
- Neue Pflichten in Bezug auf Finanzsanktionen
- Meldepflichten: Verdachtsmeldung und Unstimmigkeitsmeldung sowie das Rechtsberatungsprivileg
- Dokumentationspflichten und neue Aufbewahrungs- und Löschfristen
- Allgemeine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro und ihre Bedeutung für das nationale Barzahlungsverbot
- Praktische Umsetzung: Unterstützung durch GwG-Software-Tools
Termin 1:
Datum: 08.04.2027
Zeiten: 10:00–12:30 Uhr
Termin 2:
Datum: 05.07.2027
Zeiten: 10:00–12:30 Uhr
Preis: 129,- € zzgl. MwSt. inklusive Webinarskript und Zugriff auf die vollständige Videoaufzeichnung des Webinars (verfügbar für 3 Monate nach dem Webinar)
Ihr Referent
Seine berufliche Karriere startete der Referent Dr. Martin Thelen als Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in London, Köln und Düsseldorf. Anschließend wechselte er in die Notarlaufbahn. Zunächst war er einem Notar in Köln zur Ausbildung zugewiesen, bevor er in die Geschäftsführung der Bundesnotarkammer nach Berlin abgeordnet wurde. Seit 1. Februar 2023 ist er Notar in Köln.
Dr. Martin Thelen verfügt über ausgewiesene Expertise im Geldwäscherecht: Innerhalb der Bundesnotarkammer verantwortete er das Referat für Geldwäscheprävention und ist bis heute Mitglied der Taskforce GwG der Bundesnotarkammer. Er veröffentlicht regelmäßig zu geldwäscherechtlichen Themen und hält hierzu bundesweit Fortbildungsveranstaltungen.