Online-Seminar: Die Vor- und Nacherbschaft in der Gestaltungs- und Beratungspraxis – Risiken erkennen, Spielräume nutzen
Die Anordnung einer Vor- und Nacherbfolge gehört zu den vielseitigsten, zugleich aber auch komplexesten Gestaltungsinstrumenten des Erbrechts. Sie erlaubt es dem Erblasser, sein Vermögen über mehrere Generationen hinweg zu binden und den Nachlass zeitlich gestaffelt zuzuwenden. Diese Bindungswirkung schafft jedoch ein Spannungsfeld zwischen dem Sicherungsinteresse des Erblassers und den Verfügungsbefugnissen des Vorerben – mit erheblichen Auswirkungen auf Pflichtteilsansprüche, den Schutz des Nacherben sowie die steuerliche Behandlung. Wer die Vor- und Nacherbfolge in der Praxis einsetzt, muss die Risiken der Nacherbenbindung ebenso kennen wie die Spielräume, die sie eröffnet.
Das Webinar beleuchtet die zentralen Gestaltungs- und Beratungsfragen der Vor- und Nacherbschaft einschließlich der Abwicklung von Immobilienübertragungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an Notare, Notarassessoren, (Anwalts-)Notare sowie angehende Anwaltsnotare.
Die Fortbildung entspricht den Vorgaben nach § 5b Abs. 1 Nr. 4 BNotO; die Anerkennung obliegt der jeweils zuständigen Notarkammer und ist im Zweifelsfall mit dieser abzustimmen.
Inhalt u.a.
- Vor- und Nacherbfolge als Mittel zur Pflichtteilsreduzierung
- Beeinflussung der Vor- und Nacherbfolge durch den Vorerben
- Verfügungen des Vorerben
- Maßnahmen zur Aufhebung der Nacherbenbindung
- Das Verhältnis von § 2113 und § 2287 BGB
- Vertretung des Nacherben durch transmortal Bevollmächtigte
- Steuerliche Fragen
- Aktuelle Rechtsprechung
Datum: 03.06.2027
Zeiten: 10:00–12:45 Uhr (inkl. 15 Minuten Pause)
Preis: 139,- € zzgl. MwSt. inklusive Webinarskript und Zugriff auf die vollständige Videoaufzeichnung (verfügbar für 3 Monate nach dem Webinar)
Ihr Referent
Der Leiter des Webinars, Notar a. D. Dr. Dietmar Weidlich, hat sein Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen abgeschlossen und war von 1995 bis Juli 2025 als Notar u.a. in Roth bei Nürnberg tätig. Er ist Beiratsmitglied der Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV), Mitglied des Herausgeberbeirats der Notarzeitschrift MittBayNot und Autor zahlreicher Publikationen (Bücher und Aufsätze), insbesondere alleiniger Kommentator des gesamten Erbrechts im Grüneberg.