Online-Seminar: Erbbaurechte bestellen, teilen, veräußern und belasten
In Zeiten hoher Baulandpreise gewinnt die Bestellung von Erbbaurechten für Bauwillige an Bedeutung, hinzu kommt der große Stellenwert von Erbbaurechten im betrieblichen Bereich (auch an landwirtschaftlichen Grundstücken). Daneben nähern sich viele nach dem zweiten Weltkrieg ausgegebene Erbbaurechte dem Ende ihres natürlichen Lebenszyklus und sind daher abzuwickeln, oder in veränderter Form zu verlängern. Schließlich ist der Kauf von Erbbaurechten oder Wohnungserbbaurechten für junge Familien oft der erste Schritt auf die „Immobilienleiter“.
Ein umfangreiches Skript mit „Nachschlagecharakter“ erleichtert den künftigen Umgang mit diesen Themen.
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an Notare, Notarassessoren, (Anwalts-)Notare sowie angehende Anwaltsnotare.
Die Fortbildung entspricht den Vorgaben nach § 5b Abs. 1 Nr. 4 BNotO; die Anerkennung obliegt der jeweils zuständigen Notarkammer und ist im Zweifelsfall mit dieser abzustimmen.
Inhalt
- Dogmatik: dingliche/schuldrechtliche Elemente des Erbbaurechts; grundstücksgleiche Sache und beschränkt dingliches Recht
- Hinweise zur „zeitbeständigen“ Ausgestaltung von Erbbaurechtsverträgen je nach Bedarfssituation
- Ausgestaltung des Erbbauzinses: Dynamisierung, Vollstreckungsfestigkeit. Stillhaltevereinbarungen nach altem Recht
- Aufteilung des Erbbaurechts in WEG, „Umwandlung“ von Wohnungserbbaurecht in Wohnungseigentum
- Verkauf und Beleihung von Erbbaurechten, Eintritt in den Erbbaurechtsvertrag, Zustimmung des Grundstückseigentümers gem. § 5 Abs. 1 und 2 ErbbauRG
- Steuerrecht, insb. Grunderwerbsteuer bei Ausgabe, Verlängerung, Kauf und Aufgabe des Erbbaurechts, Einkommensteuerrecht (Entnahme; Verteilung auf längere Zeiträume, etc.)
Datum: 02.03.2027
Zeiten: 16:00–18:00 Uhr
Preis: 129,- € zzgl. MwSt. inklusive Webinarskript und Zugriff auf die vollständige Videoaufzeichnung (verfügbar für 3 Monate nach dem Webinar)
Ihr Referent
Der Leiter des Webinars, Notar a.D. Dr. Hans-Frieder Krauß, LL.M., referiert und publiziert seit über 25 Jahren umfangreich zu notarrechtlichen Themen und war als Notar intensiv mit den praktischen Aspekten des Vortragsthemas befasst. Er ist Alleinautor der Standardwerke „Immobilienkaufverträge in der Praxis“ und „Vermögensnachfolge in der Praxis“. Zudem ist er u.a. Mitautor bei den Werken „Kersten/Bühling – Formularbuch und Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit“ und „Heckschen/Herrler/Münch – Beck´sches Notarhandbuch“.