Online-Seminar: Erbschaftskauf und Erbteilsübertragung
Der Erwerb von Erbanteilen erlangt in der notariellen Praxis zunehmend an Bedeutung. Durch die gesetzlichen Regelungen ist der Notar in der Gestaltung in besonderem Maße gefordert. Er muss Leistung und Gegenleistung sauber regeln und das Risiko von ungesicherten Vorausleistungen in weitestmöglichen Umfange reduzieren.
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an Notarinnen und Notare wie auch an Notariatsmitarbeiter mit Vorkenntnissen in der Urkundenvorbereitung, die sich intensiv und umfassend in die Thematik einarbeiten und Ihre Fachkenntnisse weiter vertiefen wollen.
Inhalt
- Grundlagen zu Verfügungen über den Erbteil und deren Voraussetzungen
- Grundlagen des Erbteilskauf
- Vertragsgegenstand
- Form des Erbteilskaufvertrages § 2371 BGB
- Sicherung von Leistungen und Gegenleistung
- Sicherungsbedürfnis des Verkäufers
- Sicherungsbedürfnis des Käufers
- Vorkaufsrechte, Genehmigungspflichten, Anzeigepflichten
- Vorkaufsrechte der Miterben
- Familien / Betreuungsrechtliche Genehmigung
- Land- oder Forstwirtschaftliche Genehmigung
- Verwalterzustimmung nach WEG
- Anzeigepflicht an das Nachlassgericht
- Sonstiger wesentlicher Inhalt des Erbteilskaufvertrages
- Gewährleistung
- Wirtschaftlicher Übergang
- Haftung gegenüber Nachlassgläubigern
- Besonderheiten des Handelsgeschäfts
- Rechtsfolgen der Erbteilsübertragung
- Kosten
Datum: 05.11.2025
Zeiten: 10:30–13:00 Uhr
Preis: 129,- € zzgl. MwSt. inklusive Webinarskript und Zugriff auf die vollständige Videoaufzeichnung des Webinars
Bitte beachten Sie hierzu in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch § 7 (Seminare).
Ihr Referent
Der Leiter des Webinars, Ulf Schönenberg-Wessel, ist Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht/Sozialrecht und Versicherungsrecht. Ulf Schönenberg-Wessel ist Partner der Kanzlei SIEWERT, SCHÖNENBERG-WESSEL und Partner (www.ssw-partner.de) in Kiel. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen und Mitherausgeber der ZErb - Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis. Zudem ist Herr Schönenberg-Wessel seit 2023 Vorsitzender Richter am Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgericht und stellvertretender Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im Deutschen Anwaltverein.