Online-Seminar: Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen bei der Nachlassabwicklung
War der Erblasser an einer Gesellschaft beteiligt, sind bei der Abwicklung des Erbfalls regelmäßig gesellschaftsrechtliche Fragestellungen zu klären. Diese reichen von grundsätzlichen Themen wie der Frage, wer Gesellschafter geworden ist oder ob die Erben aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden dürfen über den Umgang mit dem Wegfall des Alleingesellschaftergeschäftsführers bis hin zu formalen Verpflichtungen der Erben gegenüber dem Handelsregister.
Der Vortrag gibt einen Überblick über diese und weitere typische gesellschaftsrechtliche Fragestellungen, die dem beratenden Erbrechtler bei der Nachlassabwicklung und dem Gestalter bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügung geläufig sein sollten.
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an Fachanwälte für Erbrecht, Notare, Notarassessoren, (Anwalts-)Notare sowie angehende Anwaltsnotare.
Inhalt
- Beteiligung des Erblassers an einer Gesellschaft: Bedeutung und Auswirkungen auf die Nachlassabwicklung
- Rechtsfolgen des Todes eines Gesellschafters: Gesetzliche Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag bei Personen- und Kapitalgesellschaften
- Wegfall des Alleingesellschaftergeschäftsführers bei der GmbH: Auswirkungen auf die Gesellschaft; Lösung und Vorsorge
- Verpflichtungen gegenüber dem Handelsregister: Meldepflichten, Fristen und Nachweise
- Gestaltung der letztwilligen Verfügung: Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher Aspekte
- Auswirkungen des MoPeG
Datum: 26.03.2025
Zeiten: 14:00–16:30 Uhr
Sonderpreis [DVEV-Mitglied]: 109,- € zzgl. MwSt. inklusive Webinarskript und Zugriff auf die vollständige Videoaufzeichnung des Webinars
Normalpreis [Nichtmitglied]: 139,- € zzgl. MwSt. inklusive Webinarskript und Zugriff auf die vollständige Videoaufzeichnung des Webinars
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Ihre Referentin
Die Leiterin des Webinars, Frau Dr. Luise Hauschild, ist Salary Partnerin bei Taylor Wessing in Düsseldorf. Sie berät vermögende Privatpersonen und Unternehmer in Unternehmens- und Vermögensnachfolge, mit einem Fokus auf internationale Sachverhalte. Dr. Hauschild ist Mitglied des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. sowie Mitglied im Gesetzgebungsausschuss Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V. Zudem ist sie Lehrbeauftragte an der Universität Bonn im Bereich “Nachfolge in Familienunternehmen”.