Online-Seminar: Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag – Muss, Kann oder Haftungsfalle?
Die Frage, ob und in welcher Form eine Kaufpreisaufteilung in den Grundstückskaufvertrag aufgenommen werden sollte, begegnet Notarinnen und Notaren in der Beurkundungspraxis zunehmend häufig. Zwischen dem Wunsch der Vertragsparteien nach steuerlicher Planungssicherheit und den rechtlichen Grenzen notarieller Mitwirkung entsteht ein Spannungsfeld mit erheblicher Haftungsrelevanz.
Das Webinar beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kaufpreisaufteilung und zeigt , unter welchen Voraussetzungen eine Aufteilung im Kaufvertrag sachgerecht berücksichtigt werden kann, ohne den Bereich unzulässiger Steuerberatung zu berühren. Gleichzeitig werden Sie in die Lage versetzt, Anfragen von Beteiligten oder steuerlichen Beratern souverän einzuordnen und rechtssicher zu reagieren.
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an Notare, Notarassessoren, (Anwalts-)Notare sowie angehende Anwaltsnotare.
Inhalt
- Rechtlicher Hintergrund und Bedeutung der Kaufpreisaufteilung in der notariellen Praxis
- Soll / darf der Notar eine Aufteilung überhaupt in den Vertrag aufnehmen?
- Abgrenzung zwischen zulässiger Vertragsgestaltung und steuerlicher Beratung
- Bindungswirkung gegenüber der Finanzverwaltung – was bedeutet das rechtlich?
- Parteiwille vs. steuerliche Bewertung: rechtssichere Formulierungsalternativen
- Aktuelle BFH Rechtsprechung und ihre praktische Bedeutung für notarielle Verträge
- Einordnung der „Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung“ des BMF: Relevanz und Grenzen für die notarielle Praxis
- Gestaltungshinweise und Risikovermeidung in der notariellen Praxis
Datum: 23.04.2027
Zeiten: 12:00–14:30 Uhr
Preis: 129,– € zzgl. MwSt. inklusive Webinarskript und Zugriff auf die vollständige Videoaufzeichnung (verfügbar für 3 Monate nach dem Webinar)
Ihr Referent
Der Leiter des Webinars, Notar Mursel Acikalin LL.M. (oec.), ist Notar mit Amtssitz in Falkenberg/Elster. Er veröffentlich regelmäßig zu diversen notarrechtlichen Themen und tritt als Referent im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen auf. Er verfügt über vertiefte Kenntnisse im Bereich der Immobilienbesteuerung.