Die Regelungen der EU-Verordnung zur KI (AI-Act) treten stufenweise in Kraft. Bis zum 2. Mai 2025 müssen Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck sogenannte Praxisleitfäden bereitstellen. Diese Leitfäden verdeutlichen die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Verordnung, beispielsweise durch Bereitstellung von Informationen über Fähigkeiten und Grenzen des KI-Modells, wenn dieses in andere IT-Lösungen integriert werden soll. Zusätzlich sind Anbieter und Betreiber von KI-Systemen seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei den Personen sicherzustellen, die mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Der Kontext des Einsatzes ist hierbei zu berücksichtigen. Ebenfalls sind am 2. Februar 2025 die Regelungen zu verbotenen Praktiken im KI-Bereich in Kraft getreten. Diese zielen beispielsweise darauf ab, KI-Systeme nicht zur Ableitung von Emotionen einer natürlichen Person am Arbeitsplatz einzusetzen. Ausnahmen hiervon sind lediglich aus medizinischen oder Sicherheitsgründen möglich. Sowohl Rechtssuchende als auch Notariate sind weiterhin herausgefordert, sich gezielt mit diesen Technologien zu befassen. Die wachsende Verbreitung von Internet-Suchmaschinen, die natürlichsprachliche Antworten aufbereiten und nicht nur eine nach bestimmten Kriterien zusammengestellte Auflistung relevanter Internet-Angebote anzeigen, macht dies deutlich. Parallel wächst die Zahl der spezialisierten Angebote und Einsatzmöglichkeiten für die juristische Arbeit. Aus Sicht der Beteiligten erscheint es daher fast selbstverständlich, noch höhere Erwartungen an Verfügbarkeit und mindestens automatische Antwortbereitschaft eines Notariats zu stellen. Die Einsatzmöglichkeiten von KI-Systemen sind allerdings nicht allein Marktmechanismen von Angebot und Nachfrage überlassen. Der Artificial Intelligence Act auf EU-Ebene zielt sowohl auf den Schutz der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit vor Hochrisiko-KI-Systemen als auch darauf, Innovationen durch den alltäglichen Einsatz von KI zu ermöglichen. Verpflichtungen zur Einhaltung vorgegebener Sicherheitsstandards sind ebenfalls zu berücksichtigen. Fragen zum KI-Einsatz können Sie bereits vor der Veranstaltung per E-Mail über seminar@notarverlag.de einreichen. Auf ausgewählte Fragen wird der Referent im Rahmen der Veranstaltung eingehen.Zielgruppe Das Webinar richtet sich an diejenigen im Notariat, die die Arbeitsabläufe und deren Unterstützung durch IT organisieren und besonders auf die konsequente Umsetzung berufsrechtlicher Regelungen achten müssen – d.h. Notarfachangestellte und BüroleiterInnen ebenso wie Notarinnen und Notare
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Datum: 29.04.2025Zeiten: 10:00–12:30 UhrPreis: 129,- € zzgl. MwSt. inklusive Webinarskript und Zugriff auf die vollständige Videoaufzeichnung des Webinars Bitte beachten Sie hierzu in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch § 7 (Seminare).Ihr Referent Der Leiter des Webinars, Stefan Schmittner, ist seit über 30 Jahren aus unterschiedlichen Blickwinkeln mit dem effizienten Einsatz von EDV und IT-Lösungen insbesondere in Notariaten befasst. Zu KI- Themen war er beispielsweise einer der Referenten der 10. berufspolitischen Tagung des Deutschen Notarvereins zur Digitalisierung des notariellen Berufsstandes. Er ist als Manager bei dem Beratungsunternehmen PD tätig, das sich explizit den Fragen der Digitalisierung und Modernisierung der öffentlichen Hand widmet.