Online-Seminar: Rechte in Abteilung II – Sonderfragen der Gestaltung und Vertragsabwicklung
Die Abteilung II des Grundbuchs bietet dem beurkundenden Notar ein breites Spektrum dinglicher Gestaltungsmöglichkeiten – von der klassischen Leitungsdienstbarkeit bis hin zu hochaktuellen Konstellationen wie der Photovoltaik-Dienstbarkeit oder der Mieterdienstbarkeit. In der täglichen Beurkundungspraxis entscheidet sich die Qualität der Urkundsgestaltung häufig an den Sonderfragen: Wie formuliert man eine Benutzungsdienstbarkeit für Versorgungsleitungen, die den Bestimmtheitsgrundsatz (§ 874 BGB) wahrt und zugleich hinreichend flexibel für künftige technische Entwicklungen bleibt? Wie gestaltet man ein Wohnungsrecht im Gleichrang mit einem Grundpfandrecht oder als Gesamtberechtigungswohnrecht nach § 428 BGB?
Mindestens ebenso praxisrelevant ist die vertragliche Handhabung der Vermerke in Abt. II: Trifft der Notar bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags auf einen Testamentsvollstrecker-, Nacherben- oder Sanierungsvermerk, muss er die sich daraus ergebenden Verfügungsbeschränkungen sicher erkennen und in der Vertragsgestaltung – insbesondere bei der Formulierung der Fälligkeitsvoraussetzungen und der Vollzugsreife – berücksichtigen.
Dieses Aufbauseminar greift alltägliche und weniger alltägliche Gestaltungs- und Eintragungskonstellationen heraus und vermittelt Ihnen konkrete Formulierungslösungen für die Beurkundungspraxis.
Sie erhalten praxiserprobte Formulierungsmuster für die wichtigsten Sonderkonstellationen bei der Bestellung von Rechten in Abt. II – von der Photovoltaik-Dienstbarkeit über das Wohnungsrecht in Gesamtgläubigerschaft bis zum Erbbaurecht. Zugleich werden für jeden praxisrelevanten Vermerk die vertraglichen Konsequenzen herausgearbeitet: Welche Genehmigungen, Zustimmungen oder Freigabeerklärungen müssen eingeholt werden, bevor Vollzugsreife eintritt? Wie sind Fälligkeitsvoraussetzungen und Sicherungsmechanismen im Vertrag anzupassen?
Inhalte:
I. Gestaltung von Rechten in Abteilung II – Dienstbarkeiten
- Benutzungsdienstbarkeiten – ausgewählte Sonderkonstellationen:
- Versorgungsleitungen: Formulierung des Belastungsinhalts, Bestimmtheitsgrundsatz bei noch nicht verlegten Leitungen, Schutzstreifen, Betretungsrecht, Duldung von Unterhaltungsmaßnahmen
- Photovoltaik-Dienstbarkeit: Sicherung des Betreibers gegen Eigentumsübergang, Abgrenzung zur Grundstückspacht, Formulierung bei Dachanlagen und Freiflächenanlagen
- Stellplatznachweis: Baulastfreie Absicherung über Grunddienstbarkeit, Verhältnis zur öffentlich-rechtlichen Stellplatzpflicht (Landesbauordnungen)
- Gemeinschaftsanlagen: Gemeinsame Zufahrten, Kinderspielplätze, Heizungsanlagen – Gestaltung als Grunddienstbarkeit oder beschränkt persönliche Dienstbarkeit
- Mieterdienstbarkeit: Absicherung des Mieters bei Eigentümerwechsel, Abgrenzung zu § 566 BGB, Anwendungsfälle (gewerbliche Mietverhältnisse, Einzelhandel)
- Unterlassungsdienstbarkeiten:
- Wettbewerbsverbot: Zulässigkeit und Bestimmtheitsanforderungen, zeitliche und gegenständliche Reichweite, Verhältnis zum Kartellrecht
- Ausschluss von Eigentümerrechten:
- Überbaudienstbarkeit / Überbaurente: Sicherung des Überbaurechts (§§ 912 ff. BGB), Gestaltung der Rentenpflicht als Reallast, Ablösung
II. Wohnungsrecht – Sondergestaltungen
- Gleichrang mit Grundpfandrechten: Gestaltung der Rangvereinbarung (§ 880 BGB), praktische Bedeutung bei Finanzierungsgrundpfandrechten, Formulierung in der Bewilligung
- Wohnungsrecht nach § 428 BGB (Gesamtgläubigerschaft): Bestellung zugunsten mehrerer Berechtigter, Anwachsung beim Tod eines Berechtigten, Abgrenzung zur Mitberechtigung nach § 432 BGB
III. Erbbaurecht – Ausgewählte Gestaltungsfragen
- Inhaltliche Ausgestaltung des Erbbaurechtsvertrags: Erbbauzins, Wertsicherung, Heimfallanspruch
- Belastung des Erbbaurechts in Abt. II des Erbbaugrundbuchs
- Löschungsproblematik bei Zeitablauf und Heimfall
IV. Vertragliche Regelungen bei Vermerken in Abt. II
- Testamentsvollstreckervermerk (§ 52 GBO): Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers (§ 2205 BGB), erforderliche Nachweise gegenüber dem Grundbuchamt, Formulierung der Fälligkeitsvoraussetzungen im Kaufvertrag
- Nacherbenvermerk (§ 51 GBO): Verfügungsbeschränkung des Vorerben (§ 2113 BGB), Zustimmung des Nacherben, Genehmigung des Nachlassgerichts bei unbekanntem Nacherben – Gestaltung des Kaufvertrags
- Sanierungsvermerk (§ 143 Abs. 2 BauGB): Genehmigungsvorbehalt (§ 144 BauGB), Einholung der Genehmigung als Fälligkeitsvoraussetzung, Ausgleichsbetrag (§ 154 BauGB)
- Zwangsversteigerungsvermerk (§ 19 ZVG): Auswirkung auf die Verfügungsbefugnis (§ 23 ZVG), Vertragsgestaltung bei relativer Unwirksamkeit
- Insolvenzvermerk (§ 32 InsO): Verfügungsverbot (§ 81 InsO), Vertragsschluss mit Insolvenzverwalter – Fälligkeits- und Vollzugsregelungen
- Rechtshängigkeitsvermerk: Wirkung gegenüber dem Erwerber, Löschung nach Verfahrensabschluss, vertragliche Absicherung des Käufers
Das Seminar ist als Aufbauveranstaltung konzipiert und setzt Grundkenntnisse der Rechte und Vermerke in Abt. II des Grundbuchs voraus. Im Mittelpunkt stehen die konkrete Urkundsgestaltung und die Vertragsabwicklung bei Vorliegen eingetragener Vermerke. Für jede Sonderkonstellation werden Formulierungsmuster und Checklisten bereitgestellt, die Sie unmittelbar in Ihre Beurkundungstätigkeit integrieren können.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Notarinnen und Notare, Notarassessorinnen und Notarassessoren, (Anwalts-)Notarinnen und (Anwalts-)Notare sowie angehende Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare mit Grundkenntnissen im Grundbuchrecht.
Die Fortbildung entspricht den Vorgaben des § 5b Abs. 1 Nr. 4 BNotO; die Anerkennung obliegt der jeweils zuständigen Notarkammer und ist im Zweifelsfall vorab mit dieser abzustimmen.
Datum: 16.09.2027
Zeiten: 10:00–12:30 Uhr
Preis: 129,- € zzgl. MwSt. inklusive Webinarskript und Zugriff auf die vollständige Videoaufzeichnung des Webinars (verfügbar für 3 Monate nach dem Webinar)
Ihr Referent
Ulf Schönenberg-Wessel (*1982) ist Rechtsanwalt und Notar sowie Fachanwalt für Erbrecht und Sozialrecht in Kiel. Als Senior-Partner der Kanzlei SIEWERT, SCHÖNENBERG-WESSEL und Partner liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Vermögensnachfolgegestaltung sowie im Erb- und Pflichtteilsrecht. Die Bestellung dinglicher Rechte in Abt. II – insbesondere im Rahmen von Überlassungsverträgen (Nießbrauch, Wohnungsrecht, Rückauflassungsvormerkung) – und die vertragliche Behandlung erbrechtlicher Vermerke (Testamentsvollstreckung, Nacherbfolge) gehören zu seinem täglichen Tätigkeitsfeld.
Er ist Mitherausgeber der „ZErb – Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis", Mitglied des Herausgeberbeirats der Zeitschrift „notar" und Geschäftsführer der Norddeutschen Gesellschaft für Testamentsvollstreckung mbH.
Ausgewählte Veröffentlichungen:
- Schönenberg-Wessel/Szalai/Uhl/Hahner, Der Überlassungsvertrag, 2. Aufl. 2025 (Deutscher Notar Verlag) –
- Schönenberg-Wessel, Das notarielle Nachlassverzeichnis, 2. Aufl. 2027 (C.H. Beck)
- Schönenberg-Wessel, Behindertentestament 2.0 – Die stiftungsrechtliche Lösung, 1. Aufl. 2025 (notarverlag)
- J. von Staudingers Kommentar zum BGB: §§ 2371–2385 BGB (Erbschaftskauf)
- Rißmann (Hrsg.), Die Erbengemeinschaft, u.a. Sozialrecht, 4. Aufl. 2024 (Zerb-Verlag)
- Kurze, Vorsorgerecht, 2. Aufl. 2023: u.a. BeurkG, GmbHG (C.H. Beck)
- Uricher (Hrsg.), Erbrecht, 5. Aufl. 2022: u.a. Nachlassinsolvenz (Nomos)
Hinweis zur Seminarreihe
Dieses Aufbauseminar ergänzt das Grundlagenseminar „Rechte in Abteilung II – Grundlagen der Gestaltung und Eintragungspraxis" (09.03.2027). Die Teilnahme am Grundlagenseminar wird empfohlen, ist aber nicht zwingende Voraussetzung, sofern vergleichbare Vorkenntnisse vorhanden sind.