Online-Seminar: Vertragsgestaltungen im Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich gehört als Weiterentwicklung des Zugewinnausgleichs einerseits in den Bereich der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung aus Anlass der Scheidung einer Ehe. Andererseits jedoch dient er der Unterhaltssicherung im Alter und weist daher einen deutlichen Bezug zum Unterhaltsrecht auf. Fundierte Kenntnisse zur Vertragsgestaltung im Versorgungsausgleich sind daher für die notarielle Praxis unverzichtbar.
Die Fortbildung entspricht den Vorgaben nach § 5b Abs. 1 Nr. 4 BNotO; die Anerkennung obliegt der jeweils zuständigen Notarkammer und ist im Zweifelsfall mit dieser abzustimmen.
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an Notare, Notarassessoren, (Anwalts-)Notare sowie angehende Anwaltsnotare.
Inhalt
- Grundlagen der Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
- Versorgungsausgleich in der Kernbereichsabstufung
- ehebedingte Versorgungsnachteile
- Ausübungskontrolle von Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
- Regelbeispiele nach § 6 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG
- Vielfalt an Regelungsmöglichkeiten
- Vermeiden von Vorleistungspflichten – Vollzug der Vereinbarung
- Bedeutung des korrespondierenden Kapitalwerts – wertbildende Faktoren
- Umsetzung der Vereinbarung durch das Familiengericht
- Bedeutung von Belehrungen
- „Hinübergreifen“ in das Güterrecht bei „Vorsorgeäquivalenz“
Datum: 20.05.2025
Zeiten: 13:00–15:00 Uhr
Preis: 129,- € zzgl. MwSt. inklusive Webinarskript und Zugriff auf die vollständige Videoaufzeichnung des Webinars
Bitte beachten Sie hierzu in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch § 7 (Seminare).
Ihr Referent
Der Leiter des Webinars, Dr. Wolfgang Reetz, ist seit Juni 1999 als Notar in Köln tätig. Nach seinem Jurastudium arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Europa- und Verwaltungsrecht an der Universität Würzburg. Anschließend übernahm er die Geschäftsführung der Ländernotarkasse in Leipzig. Seit Oktober 2009 ist Dr. Reetz Mitglied im Ausschuss für Familienrecht der Bundesnotarkammer in Berlin und Paten-Notar für Familienrecht beim Deutschen Notarinstitut (DNotI). Neben seiner notariellen Tätigkeit ist er Autor und Mitautor diverser Fachpublikationen und hält regelmäßig Fachvorträge und Fortbildungsveranstaltungen zu notarrelevanten Themen.