Online-Seminar: Verzichtsverträge im Erbrecht – Erbrechtliche Grundlagen, Beurkundungspraxis und Gestaltungsmuster
Verzichtsverträge gehören zu den zentralen Gestaltungsinstrumenten der notariellen Vermögensnachfolgeplanung. Ob zur Absicherung einer Unternehmensnachfolge, zur Flankierung eines Überlassungsvertrags oder zur Umsetzung einer Patchwork-Gestaltung – in zahlreichen Konstellationen bildet der Verzichtsvertrag das notwendige Komplement zur letztwilligen Verfügung oder zum Erbvertrag. Erst durch den Verzicht wird die Gestaltungsfreiheit des Erblassers von den zwingenden Schranken des Pflichtteilsrechts befreit und die gewünschte Vermögensverteilung rechtssicher umgesetzt.
Die dogmatischen Grundlagen der Verzichtsverträge – Erbverzicht (§ 2346 Abs. 1 BGB), Pflichtteilsverzicht (§ 2346 Abs. 2 BGB) und Zuwendungsverzicht (§ 2352 BGB) – unterscheiden sich in Voraussetzungen, Wirkung und Anwendungsbereich erheblich. In der Beurkundungspraxis treten zudem regelmäßig korrespondierende Verzichtserklärungen hinzu, die nicht im engeren Sinne erbrechtlicher Natur sind, aber im Zusammenhang mit der Nachlassgestaltung stehen – etwa der Verzicht auf das Anfechtungsrecht wegen Hinzutretens eines Pflichtteilsberechtigten (§ 2079 BGB) oder der nacheheliche Unterhaltsverzicht als Bestandteil einer Gesamtregelung.
Das Seminar vermittelt für jeden Verzichtstyp die erbrechtlichen und beurkundungsrechtlichen Grundlagen, erläutert die typischen Anwendungsfälle und stellt jeweils ein vollständiges Beurkundungsmuster zur Verfügung.
Sie erhalten eine systematische Darstellung sämtlicher praxisrelevanter Verzichtsverträge – von den materiell-rechtlichen Voraussetzungen über die beurkundungsrechtlichen Anforderungen (§ 2348 BGB, §§ 6 ff. BeurkG) bis hin zu den konkreten Rechtsfolgen. Für jeden Verzichtstyp werden die typischen Fehlerquellen identifiziert: unzureichende Belehrung über die Tragweite des Verzichts, fehlende Berücksichtigung der Erstreckungswirkung auf Abkömmlinge (§ 2349 BGB), unwirksame Abfindungsregelungen oder unvollständige Gegenstandsbestimmung beim beschränkten Pflichtteilsverzicht.
Die bereitgestellten Muster sind unmittelbar in die Beurkundungstätigkeit übernehmbar und bilden eine vollständige Grundlage für die Gestaltung.
Inhalte:
I. Erbverzicht (§ 2346 Abs. 1 BGB)
- Erbrechtliche Grundlagen: Rechtsnatur als erbrechtlicher Vertrag, Vertragsparteien (Erblasser und Verzichtender), Verfügungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit
- Beurkundungsrechtliche Grundlagen: Formerfordernis (§ 2348 BGB), Belehrungspflichten des Notars (§ 17 BeurkG), Beteiligung gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen (§§ 1643, 1850 Nr. 2 BGB)
- Wirkung: Vollständiger Ausschluss des gesetzlichen Erbrechts und des Pflichtteilsrechts, Erstreckung auf Abkömmlinge (§ 2349 BGB), Wirkung bei testamentarischer Erbeinsetzung
- Anwendungsbereich: Unternehmensnachfolge (Ausschluss weichender Erben), Absicherung der Einheitslösung, Überlassungsvertrag mit Verzichtskomponente
- Muster: Vollständiger Beurkundungsentwurf mit Abfindungsregelung und Anrechnungsbestimmung
II. Pflichtteilsverzicht (§ 2346 Abs. 2 BGB)
- Erbrechtliche Grundlagen: Beschränkung auf den Pflichtteil bei Aufrechterhaltung des gesetzlichen Erbrechts, gegenständliche Beschränkung (beschränkter Pflichtteilsverzicht)
- Beurkundungsrechtliche Grundlagen: Formerfordernis, Belehrung über Tragweite – insbesondere Hinweis auf fortbestehendes gesetzliches Erbrecht und Pflichtteilsergänzungsanspruch
- Wirkung: Ausschluss des Pflichtteilsanspruchs (§ 2303 BGB) und des Pflichtteilsergänzungsanspruchs (§ 2325 BGB), Erstreckung auf Abkömmlinge, Auswirkung auf die Pflichtteilsquote der übrigen Berechtigten (§ 2310 Satz 2 BGB)
- Anwendungsbereich: Flankierung des Berliner Testaments, Absicherung gegen Pflichtteilsstörung bei Überlassungsverträgen, gegenständliche Beschränkung auf Unternehmensvermögen
- Muster: Vollständiger Beurkundungsentwurf – unbeschränkter und beschränkter Pflichtteilsverzicht mit Abfindung
III. Zuwendungsverzicht (§ 2352 BGB)
- Erbrechtliche Grundlagen: Verzicht auf Zuwendung aus Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag), Vertragsparteien (Erblasser oder nach dessen Tod: jeder, der aus der Aufhebung unmittelbaren Vorteil erlangt)
- Beurkundungsrechtliche Grundlagen: Formerfordernis (§ 2348 BGB analog), Besonderheiten bei Zuwendungsverzicht nach dem Erbfall
- Wirkung: Aufhebungswirkung hinsichtlich der testamentarischen oder erbvertraglichen Zuwendung (§ 2352 Satz 3 BGB), Abgrenzung zur Ausschlagung
- Anwendungsbereich: Lösung von Bindungswirkungen des Erbvertrags, Umgestaltung letztwilliger Verfügungen bei geänderten Verhältnissen, Nachfolgeplanung bei Unternehmerfamilien
- Muster: Vollständiger Beurkundungsentwurf – Zuwendungsverzicht zu Lebzeiten und nach dem Erbfall
IV. Korrespondierende Verzichtserklärungen
- Verzicht auf Anfechtungsrecht wegen Hinzutretens eines Pflichtteilsberechtigten (§ 2079 BGB): Anwendungsfall bei Wiederverheiratung oder Geburt weiterer Kinder nach Errichtung eines Erbvertrags – Gestaltung als flankierende Vereinbarung zum Ehevertrag oder Erbvertrag
- Unterhaltsverzicht des geschiedenen Ehegatten: Nachehelicher Unterhaltsverzicht als Gegenleistung für erbrechtliche Absicherung oder Abfindung – Grenzen der Wirksamkeit (§ 138 BGB, § 1585c BGB), Formulierung im Gesamtkontext der Nachlassplanung
- Muster: Vollständige Beurkundungsentwürfe für beide Konstellationen
Das Seminar verbindet die dogmatische Darstellung der Verzichtstypen mit der konkreten Beurkundungstechnik. Für jeden Verzichtsvertrag wird die Systematik „Grundlagen – Wirkung – Anwendungsbereich – Muster" durchlaufen, sodass Sie sowohl die theoretische Einordnung als auch die praktische Umsetzung beherrschen. Typische Beurkundungsfehler werden anhand von Praxisfällen identifiziert und Lösungsstrategien aufgezeigt.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Notarinnen und Notare sowie Absolventinnen und Absolventen der notariellen Fachprüfung.
Die Fortbildung entspricht den Vorgaben des § 5b Abs. 1 Nr. 4 BNotO; die Anerkennung obliegt der jeweils zuständigen Notarkammer und ist im Zweifelsfall vorab mit dieser abzustimmen.
Datum: 26.10.2027
Zeiten: 10:00–12:30 Uhr
Preis: 129,- € zzgl. MwSt. inklusive Webinarskript und Zugriff auf die vollständige Videoaufzeichnung des Webinars (verfügbar für 3 Monate nach dem Webinar)
Ihr Referent
Ulf Schönenberg-Wessel (*1982) ist Rechtsanwalt und Notar sowie Fachanwalt für Erbrecht und Sozialrecht in Kiel. Als Senior-Partner der Kanzlei SIEWERT, SCHÖNENBERG-WESSEL und Partner liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Vermögensnachfolgegestaltung sowie im Erb- und Pflichtteilsrecht. Die Beurkundung von Verzichtsverträgen – insbesondere als flankierendes Instrument zu Überlassungsverträgen und Testamentsgestaltungen – gehört zu seinem täglichen Tätigkeitsfeld.
Er ist Mitherausgeber der „ZErb – Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis", Mitglied des Herausgeberbeirats der Zeitschrift „notar" und Geschäftsführer der Norddeutschen Gesellschaft für Testamentsvollstreckung mbH.
Ausgewählte Veröffentlichungen:
- Schönenberg-Wessel/Szalai/Uhl/Hahner, Der Überlassungsvertrag, 2. Aufl. 2025 (Deutscher Notar Verlag)
- Schönenberg-Wessel, Behindertentestament 2.0 – Die stiftungsrechtliche Lösung, 1. Aufl. 2025 (notarverlag)
- Schönenberg-Wessel, Das notarielle Nachlassverzeichnis, 2. Aufl. 2027 (C.H. Beck)
- J. von Staudingers Kommentar zum BGB: §§ 2371–2385 BGB (Erbschaftskauf)
- Rißmann (Hrsg.), Die Erbengemeinschaft, u.a. Sozialrecht, 4. Aufl. 2024 (Zerb-Verlag)
- Kurze, Vorsorgerecht, 2. Aufl. 2023: u.a. BeurkG, GmbHG (C.H. Beck)
- Uricher (Hrsg.), Erbrecht, 5. Aufl. 2022: u.a. Nachlassinsolvenz (Nomos)