Online-Seminar: Wenn der Gesellschafter stirbt – Aktuelle Praxis- und Gestaltungsfragen
Der Tod eines Gesellschafters stellt Gesellschaft, Mitgesellschafter und Erben vor erhebliche rechtliche und praktische Herausforderungen. An der Schnittstelle von Erbrecht und Gesellschaftsrecht entscheidet sich, ob die Gesellschaft handlungsfähig bleibt, ob der Anteil auf die Erben übergeht und welche Abfindungsansprüche entstehen. Fehlt eine vorausschauende Gestaltung in Gesellschaftsvertrag, Satzung und Testament, drohen Blockaden in der Gesellschaft, Streit unter den Beteiligten, steuerliche Nachteile und nicht zuletzt Haftungsrisiken für den beratenden Rechtsanwalt oder Notar.
Das Webinar beschäftigt sich mit den typischen Problemfeldern beim Versterben eines Gesellschafters in einer Personengesellschaft und GmbH und zeigt praxisgerechte Vorsorge- und Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung auf.
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an Notare, Notarassessoren, (Anwalts-)Notare sowie angehende Anwaltsnotare.
Inhalt u.a.
- Auswirkungen des MoPeG auf erbrechtliche Gestaltungsfragen
- Haftungsgefahren für den Erbrechtsberater
- Tod des Gesellschafters einer Immobilien-GbR
- Einberufung einer Gesellschafterversammlung nach Versterben eines Gesellschafters
- Einziehungsklauseln bei der GmbH
- Tod des alleinigen Gesellschaftergeschäftsführers
- Vorsorgemaßnahmen in der GmbH-Satzung
- Aktuelle Rechtsprechung
Datum: 22.09.2027
Zeiten: 10:00–12:45 Uhr (inkl. 15 Minuten Pause)
Preis: 139,- € zzgl. MwSt. inklusive Webinarskript und Zugriff auf die vollständige Videoaufzeichnung (verfügbar für 3 Monate nach dem Webinar)
Ihr Referent
Der Leiter des Webinars, Notar a. D. Dr. Dietmar Weidlich, hat sein Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen abgeschlossen und war von 1995 bis Juli 2025 als Notar u.a. in Roth bei Nürnberg tätig. Er ist Beiratsmitglied der Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV), Mitglied des Herausgeberbeirats der Notarzeitschrift MittBayNot und Autor zahlreicher Publikationen (Bücher und Aufsätze), insbesondere alleiniger Kommentator des gesamten Erbrechts im Grüneberg.