Selbststudium in Videoformat - Absolvierung jederzeit innerhalb von 12 Wochen, ab Zusendung Zugangsdaten
Unsere Fortbildung gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über das aktuelle Urlaubsrecht an Hand der neuesten Rechtsprechung, insbesondere der Entscheidungen des EuGH und des BAG.
Das Seminar behandelt u.a. folgende Schwerpunkte:
Anhand des Formulars erklärt und besser gemacht
I. Allgemeines
II. Verfahren (örtl. Zuständigkeit wenn Schuldner im Ausland wohnt, PKH-Beiordnung vergessen)
III. Arbeitseinkommen (Beinflussungsmöglichkeiten insb. auch bei Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen)
IV. Bankkonten
V. Auskunftsverpflichtung des Schuldners gem. § 836 ZPO
Von den bei den Vollstreckungsgerichten vorkommenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen erfolgen mindestens 90 % in Arbeitseinkommen und Bankkonten. Hierbei sind die Gläubiger verpflichtet, das amtliche Formular zu benützen. Derzeit sind zwei Versionen des amtlichen Formulars zulässig. Ab 01.12.2023 kann nur noch das neue Formular benutzt werden.
In diesem Selbststudium Modul wird das Verfahren anhand des amtlichen Formulars besprochen und es wird aufgezeigt, wie der Vollstreckungserfolg durch gezielte Anträge verbessert werden kann.
Der pfändbare Betrag wird berechnet und es werden Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung (Lohnabrechnung, Kontoauszüge usw.) aufgezeigt.
Bitte beachten Sie, dass dieses E-Learning-Modul nicht nach § 15 FAO geeignet sind.
Teilnehmerkreis
Mitarbeiter/innen von Anwaltskanzleien oder anderen Unternehmen, die mit Zwangsvollstreckung insbesondere mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss befasst sind.
Zeit
2,5 Nettozeitstunden
Gut zu Wissen
Bitte beachten Sie, dass unser eLearning-Modul inhaltlich identisch mit unserem Online-Seminar ist. Die beiden Fortbildungen unterscheiden sich nur hinsichtlich des zeitlichen Konzeptes.
Bitte beachten Sie, dass das jeweilige gebuchte Modul (inkl. Zertifkat, Lernerfolgskontrolle und Skripte) Ihnen 12 Wochen zur Verfügung steht.
Technischer Hinweis
Diese Fortbildung ist jederzeit und unabhängig von eine Teilnehmerzahl möglich.
Bitte beachten Sie, dass unser eLearning-Modul inhaltlich identisch mit unserem berteits angebotenem Online-Seminar ist. Die beiden Fortbildungen unterscheiden sich nur hinsichtlich des zeitlichen Konzeptes.
Gemäß § 15 Abs. 4 FAO können Sie max. 5 Nettozeitstunden als Selbststudium anerkannt bekommen.
Nach Zusendung der eLearning-Zugangsdaten ist eine Stornierung des Moduls nicht mehr möglich - wir bitte um Ihr Verständnis.