Vortragszeiten:
18.02.2027 – 08:00 bis 12:30 Uhr
19.02.2027 – 08:00 bis 12:30 Uhr
Im Seminar Intensivtraining Grundlagen werden unverzichtbares Praxiswissen und die wesentlichen prüfungsrelevanten Fragen des anwaltlichen Gebührenrechts ausführlich, anschaulich und leicht verständlich vermittelt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der intensiven praktischen Übung von Beispielfällen.
Teilnehmer:innen:
Mitarbeiter*innen und Azubis mit geringen Vorkenntnissen
Das Seminar Intensivtraining Vertiefung dient der Gebührenoptimierung und zeigt neben zahlreichen aktuellen Neuerungen auf, wo oftmals Gebühren zu gering oder gar nicht berechnet werden. Sie erhalten viele wertvolle Tipps der Gebührenspezialisten-Tipps für die Praxis!
Ein Seminar, das sich sofort bezahlt macht!
Seminarbeschreibung:
1. Teil - Intensivtraining Grundlagen
Allgemeine Fragen:
- Gebührenarten, Auftrag, Angelegenheit (ein oder mehrere Angelegenheiten), Gegenstand und Gegenstandswert (Prüfungsschema zur richtigen Ermittlung des Wertes)
- Beratungsvergütung mit Anrechnungen (auch Kettenanrechnung)
- Außergerichtliche Vertretung, insbesondere Anrechnung der Geschäftsgebühr
- Allgemeine Gebühren, insbes. Einigungsgebühr mit Mehrvergleich und mehrere Auftraggeber
- Gebühren im Zivilprozess, insbes. Besonderheiten bei Terminsgebühren
- Gebühren im Mahnverfahren und selbständigen Beweisverfahren
- Anrechnung gem. § 15a RVG einschl. materiellrechtliche Kostenerstattung und Kostenfestsetzung
- u.v.m.
2. Teil - Intensivtraining Vertiefung
- Geschäftsgebühr bei Inkassodienstleistungen für unbestrittene Forderungen, Einigungsgebühr und Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen
- § 15a RVG und kompliziertere Anrechnungsfälle, z. B. Anrechnungsvoraussetzungen, Ketten-/Mehrfachanrechnung, Anrechnung bei Teilregulierungen, Auswirkung der Anrechnung bei Kostenfestsetzung und PKH, Anrechnung mehrerer Gebühren auf dieselbe Gebühr gem. § 15a Abs. 2 RVG.
- Richtige Behandlung der Erhöhung bei mehreren Auftraggebern, insb. in Anrechnungsfällen und in Unfallsachen.
- Problemfälle bei der Terminsgebühr: außergerichtliche Besprechungen, schriftliches Verfahren, Terminsgebühr bei Einigungen iSv VV 1000 RVG.
- Mehrvergleich.
- Ausgewählte Fragen zur Abrechnung von Unfallsachen (Auftrags-/Erledigungswert, Haftpflicht/Kasko, RSV -Haftungsfalle Quotenvorrecht, Gebührenkürzungen der RSV wirksam begegnen)
- PKH/VKH Prüfverfahren, Wahlanwaltsvergütung, Kostenfestsetzung nach § 126 ZPO.