Zweiteilige Seminarserie (an einem TAG) die mit einem Zertifikat abschließt.
Die Veranstaltungen sind auch einzeln buchbar.
Es werden alle Bereiche der Prozesskostenhilfe besprochen.
Zudem werden aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen vorgestellt.
Es können jederzeit eigene Fragen gestellt werden.
Es gibt eine Teilnahmebegrenzung, um eine noch bessere Interaktion untereinander zu gewährleisten.
Unser Tipp: Die interdisziplinäre Veranstaltung vertieft die Kenntnisse der familienrechtlichen Besonderheiten zur Gewährung von Verfahrenskostenhilfe, sodass eine Anerkennung als Fortbildung gem. § 15 FAO im Familienrecht (5 Zeitstunden) möglich ist.
VAReNO
VAReNo Community-Vorteil: 10 % Rabatt!
Einfach bei der Bestellung „VAReNo Community“ angeben – nach Prüfung wird der Rabatt automatisch gutgeschrieben!
Weitere Rabatte, wie z. B. Frühbucherrabatt, werden selbstverständlich ebenfalls berücksichtigt.
Mi. 11.03.2026 09:00 - 12:15 Uhr - Teil 1: Materielles Recht
- Subjektive Voraussetzungen
- Einsatz von Vermögen
- Finanzierung durch Dritte
- Einsatz von Einkommen
- Sonderfall: Partei kraft Amtes, juristische Person, parteifähige Vereinigung
- Objektive Voraussetzungen
Mi. 11.03.2026 13:15 - 16:30 Uhr - Teil 2: Verfahrensrecht
u.a.
- Antrag auf Prozesskostenhilfe
- Glaubhaftmachung der Angaben
- Exkurs: Einkommensermittlung bei Selbstständigen
- Umfang der Bewilligung nach § 119 ZPO
- Wirkung der PKH nach § 122 ZPO
- Besonderheiten der PKH-Rechtsanwaltsgebühren
- Aufhebung der PKH nach § 124 ZPO
- Rechtsmittel
- Besonderheiten der Verfahrenskostenhilfe gem. FamFG
Teilnehmerkreis
Rechtsanwält/innen und Mitarbeiter/innen von Anwaltskanzleien oder Behörden/Organisationen, die mit Prozesskostenhilfe-Anträgen befasst sind.
Die interdisziplinäre Veranstaltung vertieft die Kenntnisse der familienrechtlichen Besonderheiten zur Gewährung von Verfahrenskostenhilfe, sodass eine Anerkennung als Fortbildung gem. § 15 FAO im Familienrecht (5 Zeitstunden) möglich ist.
Zeit
6 Nettozeitstunden (2 x 3 Stunden)
Technischer Hinweis
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Teilnahme an einem unserer Online-Seminare, ob Ihr IT-System die technischen Mindestvorraussetzungen zur Teilnahme erfüllt.
Mehr Informationen finden Sie auch in unseren FAQs // Online-Seminare/Technische Fragen-Problemlöser
Bitte beachten Sie, dass unsere Mitarbeiter/innen-Seminare nicht komplett nach § 15 FAO geeignet sind.
Unser Tipp: Die interdisziplinäre Veranstaltung vertieft die Kenntnisse der familienrechtlichen Besonderheiten zur Gewährung von Verfahrenskostenhilfe, sodass eine Anerkennung als Fortbildung gem. § 15 FAO im Familienrecht (5 Zeitstunden) möglich ist.