Die tiefen Pfändungsmöglichkeiten bei der Vollstreckung durch einen Unterhaltsgläubiger bedürfen besonderer Beachtung bei der Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Darüber hinaus muss auch der Drittschuldner bei der Berechnung des pfändbaren Betrages kontrolliert werden.
Was muss in den neuen amtlichen Formularen ausgefüllt werden? Welche Anordnungen trifft nach neuster Rechtsprechung das Gericht? Welche Folgeanträge können Gläubiger und Schuldner stellen? Sollte hier jährlich geprüft werden?
Dieses Kurzseminar ist für Sachbearbeiter*innen geeignet, die Unterhaltsvollstreckungen beantragen und betreuen oder Schuldner*innen bei der Vollstreckung durch Unterhaltsberechtigte begleiten. Kenntnisse im Vollstreckungsrecht und der Forderungsvollstreckung (allgemein) werden vorausgesetzt.
Themenauswahl:
- Geeignete Unterhaltsforderungen
- Pfändung nach § 850d ZPO
- Antragstellung (aktuelles amtliches Formular 2024) und die speziellen Gläubigerangaben
- Ermessensentscheidung des Gerichts
- Sockelbetrag für den Schuldner
- Weitere Unterhaltsberechtigte und die eventuelle Deckelung
- Neuste BGH-Rechtsprechung 2023
- Rechtsbehelfe gegen die gerichtlichen Anordnungen
- Kontrolle des Drittschuldners
- Effektive Folgeanträge durch den Gläubiger oder Schuldner -ständige Überprüfung notwendig
- Nichtberücksichtigung von anderen Unterhaltsberechtigten, Zusammenrechnung mehrerer Einkommen
Hinweis: Bitte Gesetzestext ZPO bereithalten! Die Teilnehmer*innen erhalten eine begleitende Präsentation.